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Justiz im Systemwechsel

Projektverbund zur Geschichte des Kölner Oberlandesgerichtsbezirks zwischen Zweitem Weltkrieg und Wiederaufbau

Der Projektverbund erforscht die Geschichte des Kölner OLG-Bezirks zwischen NS-Zeit und früher Bundesrepublik. Ziel ist es, die Rolle der regionalen Justiz im Systemwechsel zu untersuchen und ihren Beitrag zur strukturellen und mentalen Verarbeitung des Krieges zu analysieren. Fragen nach Kontinuitäten und Diskontinuitäten justiziellen Handelns bis zum Beginn der 1960er Jahre werden verfolgt.

Der behördliche Wiederaufbau und die Reorganisation des Justizapparates bilden dabei einen Ansatzpunkt. Ebenso die institutionelle und individuelle, personalpolitische und lebensgeschichtliche Auseinandersetzung mit den Belastungen des Nationalsozialismus. Die für die Bewältigung von Kriegsfolgen und NS-Vergangenheit wie für die Integration ins neue System signifikante Rechtspraxis ist ein weiterer Ansatzpunkt.

Hierbei sollen nicht allein klassische Felder justizieller Vergangenheitsbewältigung wie die Strafverfolgung von NS-Verbrechen oder die Wiedergutmachung Berücksichtigung finden. Im Zentrum stehen vielmehr bis dato kaum beachtete straf-, zivil- und öffentlichrechtliche Tätigkeitsbereiche, in denen die Justiz mit den Nachwirkungen der NS-Kriegsgesellschaft konfrontiert war, sowie Verfahren des antikommunistisch grundierten politischen Strafrechts.

Angestrebt wird eine detaillierte, auf die Region bezogene sozial- und kulturgeschichtlich erweiterte Betrachtung von justiziellen Verfahren, Akteuren und Verhaltensweisen. Aufmerksamkeit gilt der Entwicklung von Lebensläufen und richterlichen Leitbildern zwischen den 1940er- und 1960er Jahren sowie den Fraktionen, lokalen Netzwerken und Diskursen, die sich im Zuge von Kriegsbewältigung, Entnazifizierung und Wiederaufbau herausgebildet haben. Neben besonderen justiziellen Problemlagen im Kölner Bezirk werden Konflikte und Prozesse analysiert, in denen regionale Auseinandersetzungen um Kriegsfolgen, Nationalsozialismus und Vergangenheitspolitik markant greifbar sind. Die Interaktion zwischen Justiz, andern staatlichen Akteuren und regionaler Öffentlichkeit wird dabei integral einbezogen.