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Teilprojekt 4: Staatsschutzrecht und politisches Strafrecht

Staatsschutzrecht und politisches Strafrecht im Kölner OLG-Bezirk von den 1940er bis zu den 1960er Jahren

Mit dem 1. Strafrechtsänderungsgesetz vom 30. August 1951 wurde in der Bundesrepublik ein extensives politisches Strafrecht eingeführt, das in seinen wesentlichen Zügen unverändert bis ins Jahr 1968 in Kraft blieb. Die Gesetzesnovelle zielte darauf ab, den Schutz des Staates möglichst weit vorzuverlegen und war ein wichtiger Bestandteil antikommunistischer Gesellschaftspolitik. Obwohl die Landgerichte den zahlenmäßig weitaus größten Anteil an der Aburteilung politischer Straftäter hatten, wurde ihre Rolle und die Auswirkungen ihrer Rechtsprechung vor Ort bislang kaum erforscht. Das Dissertationsprojekt analysiert die Staatsschutzverfahren und die lokale Rechtsprechung am Beispiel des Kölner OLG-Bezirks und rückt damit den Alltag der politischen Justiz in den Blickpunkt.

Auf Grundlage der staatsanwaltlichen Ermittlungsakten wird der Prozess der Strafverfolgung selbst und die Judikatur in ihrer Argumentation nachgezeichnet. Unter Einbeziehung kulturhistorischer Ansätze arbeitet die Studie Feindbilder, Stereotype und soziale Zuschreibungspraktiken heraus, die durch die Verfahren aktualisiert oder neu hergestellt und in die Öffentlichkeit transportiert wurden. Anspruch des Projektes ist es, die Bedeutung des Antikommunismus im Rahmen der justiziellen Vergangenheits- und Kriegsfolgenbewältigung abzuschätzen. Daher geht es auch breiteren Fragestellungen nach wie der „Überschreibung“ der NS-Vergangenheit durch den Ost-West-Konflikt, der Funktion des justiziellen Antikommunismus als Katalysator der Systemintegration und der allmählichen Akzeptanz westlich-demokratischer Werte durch die Justiz.


Das Projekt wird bearbeitet von:

Wibke Schmidt (M.A.)

Universität zu Köln
Historisches Seminar
Albertus-Magnus-Platz
50923 Köln

Tel. 0221/470-4450
wibke.schmidt@uni-koeln.de