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Teilprojekt 2: Kriegsfolgenbewältigung in der Rechtsprechung

Kriegsfolgenbewältigung und Wiederaufbau in der lokalen Rechtsprechung

In Anbetracht der zahlreichen allgemeinen Kriegsauswirkungen, die zwangsläufig auch die Rechtsverhältnisse der Nachkriegszeit beeinflussten, darf der Stellenwert der Zivilgerichte für die Ordnung und Aufrechterhaltung der damaligen Gesellschaft nicht unterschätzt werden. Angesichts der durch den Krieg bedingten katastrophalen Lebensumstände – man denke an die Geldentwertung, den weitgreifenden Besitzverlust und den daraus resultierenden Mangel an Sachwerten – war selbst das Obsiegen im Prozess um einfache Gebrauchsgegenstände von nicht zu unterschätzender Bedeutung. Das Unterliegen dagegen traf herb und schmerzlich.

Wie aber wurde die Kluft zwischen der wirtschaftlichen Realität und den tatsächlichen Verhältnissen gegenüber dem gesetzlichen Idealbild geschlossen und welche Aspekte wurden in die Rechtsfindung miteinbezogen? Wurde überwiegend Billigkeitsrecht aufgrund dehnbarer Generalklauseln und naturrechtlicher Überlegungen gesprochen oder hielten die Richter an gesetzlichen Bestimmungen fest, die nicht mehr recht mit den veränderten Verhältnissen und dem Zweck, den der Gesetzgeber einst bei Erlass verfolgt hatte, harmonierten? Durch eine Urteilsanalyse soll der Umgang der Justiz mit eben jener Problematik untersucht und der Beitrag der Rechtsprechung zur Wegbereitung zurück in eine normalisierte Gesellschaft ermittelt werden.

Das Projekt wird bearbeitet von:

Kristina Busam

Universität zu Köln
Institut für Neuere Privatrechtsgeschichte, Deutsche und Rheinische Rechtsgeschichte
Universitätsstraße 47
50931 Köln

0221/470-2017
busamk@uni-koeln.de